Hauptfachunterricht
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Unterricht für Schüler/Schülerinnen bis zum 18. Lebensjahr (Stichtag: 30.08.2008) Schüler/Schülerinnen ab dem 19. Lebensjahr werden nur in Verbindung mit der Beziehung der Familienbeihilfe aufgenommen. Ab dem vollendetem 24. Lebensjahr (Stichtag 30.10. d.J.) ist eine Aufnahme nicht mehr möglich. Ausnahme: ELBO-Kurs (Lehrgang Ensembleleitung Blasorchester – DirigentInnen-Ausbildung) |
Musikschulbeitrag / Monat
50 min Einzelunterricht: € 97,90
40 min Einzelunterricht: € 79,00
30 min Einzelunterricht: € 68,80
25 min Einzelunterreicht. € 63,50
2er Gruppe (50 min): € 63,50
3er Gruppe (50 min): € 52,60
4er Gruppe (50 min): € 43,30
Jazz und Modern Dance (50 min): € 25,40
EMP – Musikalische Früherziehung (50 min): € 41,40
Lehrgang Ensembleleitung Blasorchester – DirigentInnen-Ausbildung
ELBO – € 700,00 / Schuljahr
ELBO (fremd) – € 850,00 / Schuljahr
zusätzlich für Schüler aus nicht verbandsangehörigen Gemeinden / Monat
50 min Einzelunterricht: € 74,00
40 min Einzelunterricht: € 59,20
30 min Einzelunterricht: € 49,60
25 min Einzelunterricht: € 37,00
2er Gruppe zu 50 Minuten: € 37,00
3er Gruppe zu 50 Minuten: € 25,00
Musikalische Früherziehung € 19,00
Anmerkung: Der exakte Betrag wird entsprechend dem Rechnungsabschluss des abgelaufenen Kalenderjahres in den letzten beiden Monaten nachverrechnet oder gut geschrieben.
Leihgebühr
€ 15,00 / Monat (gilt für alle Instrumente)
| Schüler/Schülerinnen ab dem 19. Lebensjahr werden nur in Verbindung mit der Beziehung der Familienbeihilfe aufgenommen. Diese muss bei der Anmeldung mitgesandt werden. Ab dem vollendetem 24. Lebensjahr (Stichtag 30.10. d.J.) ist eine Aufnahme nicht mehr möglich. |
| Das Schulgeld wird bei Zahlung mit Erlagschein alle 2 Monate bei Zahlung mittels Einziehungsauftrag monatlich verrechnet. |
| 10% Ermäßigung ab dem 2. Familienmitglied und dem 2. Instrument (Ausnahme: Gruppen / Ensembleunterricht) |
| Bei durchgehender Krankheit wird nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung (Anfang- und Enddatum der Nichtteilnahme am Musikunterricht) nach Abzug einer Woche Selbstbehalt das Musikschulgeld anteilsmäßig bei der darauffolgenden Vorschreibung rückerstattet. |
| Sollte aus Verschulden der Lehrperson das Unterrichtsausmaß von 33 Einheiten nicht erreicht werden, so wird die Differenz dazu am Schulende ermittelt. Bei Weitermeldung wird dieser Betrag bei der ersten Vorschreibung des neuen Schuljahres gegenverrechnet. Bei Nichtanmeldung wird der Betrag am Ende der Sommermonate rückerstattet. |
| Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen schriftlich an mow@gmuend.at und nach Rücksprache mit der Lehrkraft und der Musikschulleitung möglich. |
| Die Anmeldung ist für das gesamte Schuljahr 2026/27 verbindlich. |
| Die Musikschulleitung behält sich eine Abweisung von Schülern/Schülerinnen (Warteliste) bzw. Reduzierung der gewünschten Unterrichtseinheit bei Nichtvorhandensein der entsprechenden Fördermittel bzw. Unterrichtsstunden vor. |
| Für Schüler/Schülerinnen aus nicht verbandsangehörigen Gemeinden: Information siehe Homepage Seite Tarife. |
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